Datenschutzhinweise
Ab Mai 2018 findet die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ihre Anwendung.
Diese legt fest, wie personenbezogene Daten in Unternehmen geschützt werden.
Hier erklären wir Ihnen, wie wir das in unserem Planungsbüro handhaben und wie wir es von unseren Planungspartnern bzw. Handwerksunternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, verlangen. Bei allen von uns durchgeführten Sicherheits-Maßnahmen bedenken Sie jedoch bitte, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich mit Sicherheitslücken bedacht sein kann. Ein vollumfänglicher Schutz vor dem Zugriff durch Fremde ist, liegt nicht in unserem Vermögen und ist nicht realisierbar.
Zuerst zur Nutzung dieser Webseite: Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen, verzeichnet unser Internet-Dienstleister qsc zum Zweck der Systemsicherheit sowie für statistische Zwecke temporär den Domain-Namen oder die IP-Adresse des anfragenden Rechners sowie das Zugriffsdatum, die Dateianfrage des Client (Dateiname und URL), den HTTP Antwort-Code, die Internetseite, von der aus Sie auf unsere Webseite zugreifen sowie die Anzahl der im Rahmen der Verbindung transferierten Bytes. Ihre IP-Adresse wird verschlüsselt und der einzelne Benutzer bleibt anonym. Zur Optimierung der Nutzbarkeit setzt der Provider darüber hinaus „Cookies“, kleine Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Ihr Browser greift auf diese Dateien zu. Gängige Browser bieten die Einstellungsoption, Cookies nicht zuzulassen. Unsere Webseite ist so verfasst, dass alle Funktionen auch ohne Cookies einschränkungsfrei zu nutzen sein sollten.
Sie sind berechtigt, die Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Auskunft (§§ 19, 34 BDSG) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35 BDSG) Ihrer personenbezogenen Daten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an: QSC AG, Datenschutzbeauftragter, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln
Nun zur Zusammenarbeit mit unserem Büro: Wir planen alles, was es in und um Gebäude herum zu planen gibt. Das kann ein Neubau, Umbau, eine Sanierung oder Reparaturmaßnahme sein. Zu diesem Zweck gibt es jeweils Werkverträge, die uns verpflichten, alles zu unternehmen, das Werk zu erfüllen. Dazu ist es notwendig über die Kontakte aller am Bau Beteiligten zu verfügen. Für Gewährleistungen und Haftungen, die sich aus dem Werk ergeben, kann es notwendig sein, einige Kontakte weit über die Fertigstellung hinaus aufzubewahren. In dieser Zeit aber sind wir verpflichtet, jederzeit darüber Auskunft geben zu können, wessen Daten wir warum aufbewahren und alle unnötig aufbewahrten Daten zu löschen. Wie schaffen wir das? Mit folgenden Regeln, die alle Mitarbeiter unterschrieben und verinnerlicht haben:
1. Regeln zur Nutzung elektronischer Kommunikation und Adressverwaltung
1. Der Austausch von personengebundenen Daten zwischen unserem und anderen Unternehmen erfolgt postalisch oder per E-Mail. Beide Unternehmen stellen sicher, dass die Speicherung und Verarbeitung der Daten gemäß den Vorgaben des DSGVO, bzw. des BDSG (neu) erfolgt und die Mitarbeiter technisch und vom Kenntnisstand her dazu imstande sind.
Hierzu zählt insbesondere:
1. dass ein passwortgeschützter Zugang vor unbefugtem Zugriff schützt.
2. dass, wenn personenbezogene Daten von nicht am Bau Beteiligten erfasst werden, zuvor eine Einwilligungserklärung der/des Betroffenen eingeholt werden muss.
3. dass, wenn personenbezogene Daten von mittelbar am Bau Beteiligten erfasst werden (z.B. Mieter einer Wohnung, in der wir ein Aufmaß machen), zur Wahrung der Transparenz ein Informationsschreiben ausgehändigt wird.
4. dass alle personenbezogenen Daten nur für die Dauer, die die Erfüllung des Planungsauftrags erfordert, gespeichert und abgefragt werden. Nach Ablauf dieser Frist, spätestens nach Ablauf einer Planungsphase wird geprüft, ob es des Kontakts bedarf und innerhalb einer Woche muss er gelöscht werden.
2. Regeln zur Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Für die Zusammenarbeit mit z.B. weiteren Fachplanern oder Handwerksunternehmen ist der Austausch von personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertrages nicht vermeidbar.
1. Mitarbeiter achten bei der Weitergabe darauf, nur die Daten, die unbedingt zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags nötig sind, nur an Personen weiter zu geben, die zur Erfüllung des Auftrags auf dieses Wissen angewiesen sind.
2. Auftragnehmende bzw. in Kooperation arbeitende Unternehmen werden durch eine Information im Leistungsverzeichnis, bzw. eine Kooperationsvereinbarung zum Schutz personenbezogener Daten nach DSGVO verpflichtet.
3. Erfährt der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin, dass es eine derartige Vereinbarung mit einer kooperierenden Stelle noch nicht gibt, informiert er/sie den Datenschutzbeauftragten oder sorgt anderweitig dafür, dass eine derartige Vereinbarung herbeigeführt wird.
3. Meldepflicht
Umstände, die den Schutz personenbezogener Daten gefährden (z.B. erkanntes Daten-Hacking oder den Verlust eines Datenträgers) müssen innerhalb von 72 Stunden an den
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 10969 Berlin
Und an den Datenschutzbeauftragten betroffener Partnerunternehmen gemeldet werden.
Sie haben natürlich jederzeit ein Recht auf Auskunft und Berichtigung Ihrer Daten. Wir überprüfen (s.o.), ob Daten vorgehalten werden müssen und löschen alles Überflüssige. Wenn wir nicht, wie eingangs erklärt, vertraglich zur Aufbewahrung gezwungen sind und trotzdem noch immer Ihre Daten speichern, werden wir auf Ihr Verlangen sofort alle Ihre Daten sperren oder löschen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:
Walter Nauerschnig
Mail@Nauerschnig.com
Walter Nauerschnig Architekten
Chodowieckistr. 12 / 1
10405 Berlin.